Wir bilden aus Passat CC und Golf 6 GTD

 

Passat

 

Golf

 

Klasse B: "Auto" Führerschein mit 17 Jahren

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg (Ausnahme: Mitnahme eines Anhängers mit max. 750 kg zul. Gesamtmasse zzgl. möglich und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.)

 

  • Schulung auf Schaltwagen
  • Mindestalter: 17 Jahre bei begleitetem Fahren


Die Begleitpersonen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Mindestens 5 Jahre ihren Führerschein besitzen
  • Höchstens 3 Punkte in Flensburg

 

Für jeden Begleiter muss eine Gebühr von 5,10 € bei der polizeilichen Anmeldung gezahlt werden. Die Begleiter müssen persönlich erscheinen oder es muss eine schriftliche Erklärung mit Kopie des Ausweises und des Führerscheins vorgelegt werden. Der Führerschein gilt nur in Deutschland.

 

Klasse B: "Auto"Schaltwagen

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg (Ausnahme: Mitnahme eines Anhängers mit max. 750 kg zul. Gesamtmasse zzgl. möglich und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.)

 

  • Schulung auf Schaltwagen
  • Mindestalter: 18 Jahre

 

Klasse BE: "Anhänger"

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und als Kombination nicht unter B fallen.

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz: Klasse B

 

Motorraeder

 

Klasse A unbeschränkt: "Motorrad"

Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 qcm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

  • Mindestalter: 25 Jahre

 

Klasse A beschränkt: "Motorrad"

Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 qcm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, aber beschränkt eine Nennleistung von max. 34 PS.

  • Mindestalter: 18 Jahre

 

Klasse A1: "Leichtkraftrad"

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 qcm und mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 1) 80 km/h für 16-17jährige, 2) unbegrenzt ab 18 Jahre

  • Mindestalter: 16 Jahre

 

Klasse M: "Roller"

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 qcm) sowie Fahrräder mit Hilfsmotor.

  • Mindestalter: 16 Jahre